Für die Wärmedämmung an mindestens 10 Jahre alten Gebäuden können Sie ein Förderungsgesuch an die Autonome Provinz Bozen einreichen. Dieses muss vor Beginn der Arbeiten abgegeben werden.
Hier der direkte Link zum Herunterladen des Förderungsgesuches
Zum Zwecke der Energieeinsparung wurden von der Landesregierung die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die Gebäudehülle festgelegt. Wer bei seinem Bauvorhaben, Neubau oder Sanierung eines Gebäudes, die Mindestanforderungen um weitere 25% verbessert, hat Anspruch auf 5% Erhöhung der zustehenden Förderung.
Mindestanforderungen und verbesserte Werte:
| Bauteil | Mindestanforderung | Verbesserung |
|---|---|---|
| Fenster | 1,70 W/m²K | 1,30 W/m²K |
| Außenwand | 0,55 W/m²K | 0,40 W/m²K |
| Dach | 0,40 W/m²K | 0,30 W/m²K |
| Kellerdecke | 0,65 W/m²K | 0,50 W/m²K |
| Wände und Böden gegen Erdreich | 0,65 W/m²K | 0,50 W/m²K |
Das Ansuchen für die Erhöhung der Förderung um 5% wird gleichzeitig mit dem Gesuch um Wohnbauförderung gestellt, indem es auf dem Fragebogen angemerkt wird. Dem Gesuch muss eine Erklärung des Gesuchtellers über die Einhaltung der verbesserten Werte und eine Berechnung des Projektanten beigelegt werden.


