Wärmedämmung Förderungen

Für die Wärmedämmung an mindestens 10 Jahre alten Gebäuden können Sie ein Förderungsgesuch an die Autonome Provinz Bozen einreichen. Dieses muss vor Beginn der Arbeiten abgegeben werden.

Pfeil Hier der direkte Link zum Herunterladen des Förderungsgesuches

Zum Zwecke der Energieeinsparung wurden von der Landesregierung die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die Gebäudehülle festgelegt. Wer bei seinem Bauvorhaben, Neubau oder Sanierung eines Gebäudes, die Mindestanforderungen um weitere 25% verbessert, hat Anspruch auf 5% Erhöhung der zustehenden Förderung.